• 2x in Zürich:

    Albisstrasse 39, 8038 Zürich
    Asylstrasse 68, 8032 Zürich

  • Telefon:

    044 482 08 02 (Albisstr.)
    044 381 14 54 (Asylstr.)

  • info@ems-sportwelt.ch
  • Mo-Fr 09:00-20:30 Uhr

    Sa 10:00-14:30 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Einführung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Ihre Mitgliedschaft in der EMS Sportwelt, im Folgenden „Anbieter“ genannt. Die Mitgliedschaft setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Bei minderjährigen Mitgliedern ist die schriftliche Einverständniserklärung mindestens eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.

2. Leistungsgegenstand

Mit Ihrer Mitgliedschaft erwerben Sie das Recht, im Rahmen des gewählten Trainingsvertrags EMS-Trainingsrunden in dem im Trainingsvertrag vor- gesehenen Umfang und der darin vorgesehenen Häufigkeit zu absolvieren. Wir stellen dafür die erforderlichen Räumlichkeiten und die technische Ausrüstung, sowie geschulte Trainer zur Verfügung. Das vereinbarte Training kann bis 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt werden. Vergisst das Mitglied seine Trainingsbekleidung, so kann gegen einen Aufpreis von 5 CHF eine Bekleidung im Studio geliehen werden. Änderungen der Anschrift, sowie Kontaktdaten sind dem Studiopersonal umgehend mitzuteilen. Zwischen den Trainern und den Kunden dürfen keine Nebenabreden ohne Zustimmung der Studioführung getroffen werden.

3. Beiträge und Zahlung

Bei den Mitgliedschaften „Blue“ und „White“ kann dem Nutzer ein 30-tägiges vertragliches Widerrufsrecht ab Datum des Vertragsabschlusses oder, wenn vereinbart, ab dem Trainingsbeginn eingeräumt werden. Dies muss zur rechtlichen Gültigkeit bei der „individuellen Absprache“ eingeschrieben werden. Die Anmeldegebühr sowie die ersten vier Trainingseinheiten werden jedoch nicht zurückerstattet. Die sich aus dem von Ihnen gebuchten Trainingsvertrag ergebenden Gebühren der Tarife „Black“, „Blue“ und „White“ sind über die LSV-Belas- tungsermächtigung oder das DD-CH (Postkonto) zu entrichten. Die Mitgliedsbeiträge werden monatlich zum jeweils 01. des Monats für den folgen- den Monat abgebucht. Die Summe setzt sich aus dem gewählten Trainingstarif pro Woche zusammen, der mit dem Faktor 4,333 multipliziert wird. Ist ein Mitglied drei Monatsbeiträge in Verzug, so besteht das Recht des Anbieters den gesamten Beitrag des Tarifs einzufordern. Die Anmeldegebühr, die Zahlung des EMS-Training-Outfits zum Anmelde-Sonderpreis sowie das Kartenpfand werden bei Vertragsabschluss fällig und zusätzlich mit dem ersten Monatsbeitrag abgebucht. Startet ein Mitglied nicht zu Beginn des Monats, so wird der erste Monat anteilsmässig (pro Rata) berechnet. Die Pflicht zur Zahlung aller Beiträge und Gebühren bleibt auch dann bestehen, wenn das Mitglied die Leistungen des Anbieters aus eigenem Willen nicht in Anspruch nimmt. Mahnschreiben werden mit 20,00 CHF in Rechnung gestellt.

4. Vertragsunterbrechung

Jedes Mitglied hat die Möglichkeit bis zu sechs Mal im Jahr, jeweils wochenweise (Mo – So), z.B. wegen Ferien oder Geschäftsreise, zu pausieren. Dies ist dem Studiopersonal vorher mitzuteilen. Das ausgesetzte Training kann hierbei entweder in naher Zukunft oder zu späterem Zeitpunkt (über das Vertragsende hinaus) nachgeholt werden.
Bei Vertragslaufzeiten ab 12 Monaten kann der Anbieter auf Antrag des Mitglieds eine Unterbrechung der Vertragslaufzeit gewähren. Vorausset- zung für eine solche Unterbrechung ist einer der folgenden Gründe: Krankheit (belegt durch ein ärztliches Attest), Schwangerschaft (belegt durch Nachweis), berufsbedingter Auslandsaufenthalt (belegt durch Nachweis des Arbeitgebers). Eine vertragliche Unterbrechung hat nicht automatisch eine Unterbrechung der Zahlungspflicht zur Folge; die Monatsgebühren sein weiterhin unvermindert geschuldet.

5. Kündigung

Die „Black“, „Blue“- und „White“- Mitgliedschaften sind mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende kündbar, unabhängig von allfälligen Vertragspausierungen und Trainingsunterbrechungen gem. Ziff. 4. AGBs. Hierbei ist das Datum der Vertragsunterzeichnung der Mitgliedschaft massgebend. Ohne die Einhaltung der Kündigungs- frist verlängert sich die Mitgliedschaft, um die Anfangsdauer des Vertrages, unabhängig davon, ob das Mitglied noch weitere Trainingseinheiten aus der Vorperiode, zugute hat. Zu deren Gültigkeit hat die Kündigung schriftlich per Brief am Hauptsitz des Anbieters (EMS Sportwelt GmbH, Albisstrasse 39, 8038 Zürich) oder per E-Mail (info@ ems-sportwelt.ch) zu erfolgen und muss rechtzeitig (einen Tag vor Beginn der Kündigungsfrist) eintreffen.

6. Haftung

Das Mitglied versichert, sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der gesundheitlichen Verfas- sung zu befinden, die für das EMS-Training erforderlich ist, beziehungsweise sich im Zweifelsfall bei seinem Hausarzt über den erforderlichen Gesundheitszustand in Kenntnis gesetzt zu haben. Sollte der Anbieter Zweifel an der gesundheitlichen Eignung des Mitglieds haben, kann er eine schriftliche Bestätigung des Arztes verlangen, um den erforderlichen Gesundheitszu- stand feststellen zu lassen. Stellt sich bei der Startuntersuchung ein unzureichender ge- sundheitlicher Status heraus, kann der Anbieter den Mitgliedsantrag ablehnen. Der Anbieter haftet für Schäden, die dem Mitglied während seines Aufenthalts in den Betriebsräumen des Anbieters entstehen, insbesondere durch das absolvierte Training, nur bei grob fahrlässigem Verhalten.

7. Recht

Sämtliche Verträge unterliegen schweizerischem Recht. Gerichts- stand ist 8610 Uster (ZH). Der Anbieter ist jedoch berechtigt, das Mitglied am Firmendomizil oder am Sitz einer Filiale des Anbieters, sowie am (Wohn)sitz des Mitglieds zu belangen. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten, insbesondere Art. 32 und 35 ZPO

Stand: 12.09.2021