Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ab dem 01. Januar 2026 abgeschlossen werden. Für Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen (vgl. Vertragsrückseite).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Ihre Mitgliedschaft in der EMS Sportwelt, im Folgenden „Anbieter“ genannt. Die Mitgliedschaft setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Bei minderjährigen Mitgliedern ist die schriftliche Einverständniserklärung mindestens eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Mit Ihrer Mitgliedschaft erwerben Sie das Recht, im Rahmen des gewählten Trainingsvertrags EMS-Trainingsrunden in dem im Trainingsvertrag vorgesehenen Umfang und der darin vorgesehenen Häufigkeit zu absolvieren. Wir stellen dafür die erforderlichen Räumlichkeiten und die technische Ausrüstung sowie geschulte Trainer zur Verfügung. Das vereinbarte Training kann bis 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt werden. Vergisst das Mitglied seine Trainingsbekleidung, so kann gegen einen Aufpreis von 5 CHF eine Bekleidung im Studio geliehen werden.
Änderungen der Anschrift sowie der Kontaktdaten sind dem Studiopersonal umgehend mitzuteilen. Zwischen den Trainern und den Kunden dürfen keine Nebenabreden ohne Zustimmung der Studioführung getroffen werden.
Bei den Mitgliedschaften „Blue“ und „White“ kann dem Nutzer ein 28-tägiges vertragliches Widerrufsrecht ab Datum des Vertragsabschlusses oder, sofern vereinbart, ab Trainingsbeginn eingeräumt werden. Dies muss zur rechtlichen Gültigkeit im Rahmen einer individuellen Absprache schriftlich festgehalten werden. Die Anmeldegebühr sowie die ersten vier Trainingseinheiten werden nicht zurückerstattet.
Die sich aus dem gebuchten Trainingsvertrag ergebenden Gebühren der Tarife „Black“, „Blue“ und „White“ sind über die LSV-Belastungsermächtigung oder das DD-CH (Postkonto) zu entrichten. Die Mitgliedsbeiträge werden alle vier Wochen im Voraus abgebucht. Die Summe setzt sich aus dem gewählten Trainingstarif pro Woche multipliziert mit vier zusammen. Daraus ergeben sich 13 Abrechnungen pro Jahr.
Befindet sich ein Mitglied mit drei aufeinanderfolgenden 4-Wochen-Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den gesamten noch offenen Tarifbetrag einzufordern.
Die Anmeldegebühr, das EMS-Training-Outfit zum Anmelde-Sonderpreis sowie das Kartenpfand werden bei Vertragsabschluss fällig und gemeinsam mit der ersten 4-Wochen-Rate abgebucht. Beginnt ein Mitglied innerhalb eines laufenden 4-Wochen-Zyklus, wird der erste Abrechnungszeitraum anteilig berechnet.
Die Zahlungspflicht bleibt auch dann bestehen, wenn Leistungen aus eigenem Willen nicht in Anspruch genommen werden. Mahnschreiben werden mit 20 CHF berechnet.
Jedes Mitglied kann bis zu sechs Mal pro Jahr jeweils wochenweise (Montag bis Sonntag), beispielsweise wegen Ferien oder Geschäftsreise, pausieren. Die Pause ist vorab dem Studiopersonal mitzuteilen. Das ausgesetzte Training kann zu einem späteren Zeitpunkt auch über das Vertragsende hinaus nachgeholt werden.
Bei Vertragslaufzeiten ab zwölf Monaten kann auf Antrag eine Unterbrechung der Vertragslaufzeit gewährt werden. Voraussetzung ist einer der folgenden Gründe: Krankheit mit ärztlichem Attest, Schwangerschaft mit Nachweis oder berufsbedingter Auslandsaufenthalt mit Arbeitgebernachweis. Eine Unterbrechung der Vertragslaufzeit führt nicht automatisch zu einer Unterbrechung der Zahlungspflicht. Die Beiträge bleiben weiterhin geschuldet.
Die Mitgliedschaften „Black“, „Blue“ und „White“ sind mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende kündbar, unabhängig von Vertragsunterbrechungen gemäß Ziffer 4 dieser AGB. Maßgeblich ist das Datum der Vertragsunterzeichnung.
Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedschaft um die ursprüngliche Vertragslaufzeit, unabhängig davon, ob noch Trainingseinheiten aus der Vorperiode bestehen. Die Kündigung muss schriftlich per Brief an den Hauptsitz des Anbieters (EMS Sportwelt GmbH, Albisstrasse 39, 8038 Zürich) oder per E-Mail an info@ems-sportwelt.ch erfolgen und spätestens einen Tag vor Beginn der Kündigungsfrist eingehen.
Das Mitglied bestätigt, sich bei Vertragsabschluss in einem für EMS-Training geeigneten gesundheitlichen Zustand zu befinden oder sich im Zweifel ärztlich beraten zu haben. Bestehen Zweifel an der gesundheitlichen Eignung, kann der Anbieter eine ärztliche Bestätigung verlangen. Ergibt die Startuntersuchung einen unzureichenden Gesundheitszustand, kann der Mitgliedsantrag abgelehnt werden.
Der Anbieter haftet für Schäden während des Aufenthalts in den Betriebsräumen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Training, ausschließlich bei grob fahrlässigem Verhalten.
Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass Teile des Probetrainings zu Schulungszwecken aufgezeichnet werden dürfen.
Sämtliche Verträge unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist 8610 Uster (ZH). Der Anbieter ist berechtigt, das Mitglied auch am Firmendomizil, am Sitz einer Filiale oder am Wohnsitz des Mitglieds zu belangen. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten, insbesondere Art. 32 und 35 ZPO.